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Quaestor

Vandalia Finanzverwaltung

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Nutzungsbedingungen

Stand: 6. Oktober 2026

Diese Regeln beschreiben die Nutzung von Quaestor für die interne Vereinsfinanzverwaltung. Anbieter ist K.St.V. Vandalia Bonn; die Kontaktdaten stehen im Impressum.

1. Zweck und Geltungsbereich

Quaestor unterstützt die Verwaltung von Mitgliedern, Kontoständen, Ein- und Auszahlungen, Getränkeabrechnungen, Belegen und Forderungen. Die Anwendung darf ausschließlich im Rahmen der erteilten Vereinsaufgaben und Zugriffsrechte genutzt werden.

Die Vereinssatzung, wirksame Vereinsbeschlüsse und gesetzliche Rechte bleiben maßgeblich. Eine Anzeige in Quaestor begründet für sich allein weder eine Mitgliedschaft noch einen Zahlungsanspruch. Durch die bloße Anmeldung wird kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen.

2. Zugang und Berechtigungen

Ein Zugang wird durch die zuständige Administration eingerichtet oder freigegeben. Die Rolle bestimmt, welche Daten eingesehen, bearbeitet oder exportiert werden können. Es besteht kein Anspruch auf weitergehende technische Berechtigungen; gesetzliche und vereinsrechtliche Informationsrechte bleiben unberührt.

Sofern angeboten, ermöglicht die Google-Anmeldung, Lesezugriff anzufragen. Erst die ausdrückliche Freigabe durch einen Administrator eröffnet den Zugriff auf Vereinsdaten. Bestehende Passwortkonten werden durch eine Google-Anmeldung nicht automatisch verknüpft.

Zugangsdaten, Sicherheitscodes und Wiederherstellungscodes sind vertraulich zu behandeln. Persönlich zugewiesene Konten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Ein Verdacht auf unberechtigten Zugriff ist dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

3. Sorgfalt und Vertraulichkeit

  • Personenbezogene Daten anderer Mitglieder dürfen nur für die freigegebenen Vereinszwecke verwendet werden.
  • Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an unberechtigte Personen ist untersagt. Das gilt auch für Bildschirmfotos, Ausdrucke und exportierte Dateien.
  • Exportierte Unterlagen sind vor fremdem Zugriff zu schützen und zu löschen, sobald der zulässige Zweck und etwaige Aufbewahrungspflichten entfallen.
  • Einträge müssen sachlich, richtig und für die Finanzverwaltung erforderlich sein. Unnötige sensible Angaben gehören nicht in Freitextfelder.
  • Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht umgangen und Daten weder unbefugt verändert noch automatisiert ausgelesen werden.

Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch nach dem Ende eines Zugangs. Rechtmäßige Auskünfte an Behörden sowie gesetzlich geschützte Meldungen und Offenlegungen bleiben zulässig.

4. Buchungen und Auswertungen

Buchungen dürfen nur aufgrund eines nachvollziehbaren Vorgangs und im Rahmen der zugewiesenen Aufgaben erfolgen. Belege, Beträge, Zuordnungen und Zeitangaben sind vor dem Speichern zu prüfen. Festgestellte Fehler sind der zuständigen Vereinsverwaltung zu melden und über die vorgesehenen Korrektur- oder Stornofunktionen zu berichtigen.

Auswertungen geben den in Quaestor erfassten Stand wieder. Bei Unstimmigkeiten sind die zugrunde liegenden Belege und Vereinbarungen zu prüfen. Die Anwendung ersetzt weder die Prüfung einer Forderung noch erforderliche steuerliche oder rechtliche Beratung.

5. Verfügbarkeit und Haftung

Wartung, Aktualisierungen oder technische Störungen können die Nutzung zeitweise einschränken. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Dringende Vereinsangelegenheiten können über die im Impressum genannten Kontaktwege geklärt werden.

Für die Haftung des Betreibers gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche.

6. Sperrung und Beendigung des Zugangs

Die Administration kann einen Zugang aus sachlichem Grund einschränken oder sperren, insbesondere bei Sicherheitsverdacht, Missbrauch, Wegfall einer Aufgabe oder Ende der Zugangsberechtigung. Umfang und Dauer richten sich nach dem Anlass. Betroffene können sich zur Klärung an den Betreiber wenden.

Eine Zugangssperre beendet keine Vereinsmitgliedschaft und entscheidet nicht über bestehende Forderungen. Die Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Vorgaben.

7. Änderungen und Kontakt

Die jeweils bereitgestellte Fassung trägt ein Standdatum. Über wesentliche Änderungen der Nutzungsregeln wird in geeigneter Weise informiert. Soweit Änderungen eine Zustimmung erfordern, wird diese gesondert eingeholt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

Bei Fragen zur Nutzung, zu Berechtigungen oder zu fehlerhaften Daten helfen die im Impressum genannten Ansprechpartner. Hinweise zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.